Kautionsbürgschaft Vergleich

Für den Vermieter ist sie eine existenzielle Notwendigkeit, für den Mieter jedoch meist nur eine ärgerliche zusätzliche finanzielle Belastung - die Mietkaution. In der Regel beträgt sie drei Monatmieten, und wird dem Vermieter in Form von Bargeld übergeben. So funktioniert die klassische Variante der Kaution, welche heute immer noch bei den meisten Mietverhältnissen vereinbart wird.

Die Mietkaution ist in §551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Darin sind die rechtliche Form und die Höhe der Mietkaution festgelegt. Die Höhe der Kaution darf drei Nettokaltmieten (Miete ohne Nebenkosten) nicht übersteigen. Die Art der Kautionsübergabe beschränkt sich jedoch nicht auf die Barkaution, sondern gewährt den Mietparteien verschiedene Auswahlmöglichkeiten. So können Mieter und Vermieter z.B. auch eine Mietbürgschaft vereinbaren.

Eine günstige Kautionsbürgschaft wird von mehreren Banken und Versicherungen sowie Finanzdienstleistern angeboten. Die Kostenstrukturen der Anbieter sind unterschiedlich, und daher für den Verbraucher nicht sehr gut zu überschauen. Es gibt jedoch inzwischen moderne Vergleichsrechner im Internet, die einen direkten und verbraucherfreundlichen Vergleich ermöglichen. In einer übersichtlichen Tabelle erhält man nach Eingabe der Mietkautionssumme sowie der voraussichtlichen Mietdauer die verschiedenen Anbieter sortiert nach Preis aufgelistet. Ein gutes Beispiel dafür ist dieser Mietkaution Vergleich.